
Firmen wie Apple, Facebook und Google übertragen Daten von Europa in die USA. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun festgestellt, dass die Daten europäischer Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff staatlicher Stellen geschützt sind. Ein Abkommen, auf das sich viele Unternehmen zum Schutz ihrer Kundendaten beriefen, das so genannte „Safe Harbor-Abkommen“ zwischen der EU und den USA, sei daher ungültig. Deshalb muss dieser Transfer überprüft werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Den Stein ins Rollen brachte der Österreichische Student Max Schrems, der bei der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde zum Schutz seiner Daten gegen Facebook eingereicht hatte.
Die Richter am EuGH stellen fest, „dass eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt„. Zudem verletze die Tatsache, dass Europäer vor Gericht keinen Einspruch gegen die Weiterverarbeitung ihrer Daten erheben können, den „Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz„.
Was passiert jetzt mit meinen Facebook-Daten?
Wer sich bei Facebook mit seinen Daten (Vorname, Nachname, Wohnort etc.) angemeldet hat, der hat gleichzeitig auch den Nutzungsbedingungen von Facebook zugestimmt. Nach denen werden die personenbezogenen Daten „innerhalb der Gruppe von Unternehmen, die zu Facebook gehören weitergeleitet und dort verarbeitet„. Zwar ging es im Verfahren genau um diese Praxis, doch da ihr die Nutzer mit einem Klick zugestimmt haben, dürfte Facebook bis auf Weiteres nichts an der Speicherpraxis ändern. Das Unternehmen muss aber damit rechnen, dass seine Vorgehensweise jetzt auf den Prüfstand kommt. Sicherlich werden die Nutzungsbedingungen in den nächsten Tagen daraufhin überarbeitet.
Facebook selbst sieht sich vom EuGH-Urteil nicht betroffen und reagierte umgehend: „Facebook verlässt sich wie Tausende europäische Unternehmen auf eine Reihe von Mitteln nach EU-Recht, um unabhängig von Safe Harbor legal Daten von Europa in die USA zu übermitteln„, erklärte ein Sprecher. „Die EU und die US-Regierung müssten dafür sorgen, dass es verlässliche Wege für den Datentransfer gebe.“
Kann ich als Europäer noch etwas in den USA bestellen (Amazon, Ebay etc.)?
Ja, das Urteil bedeutet KEIN komplettes Verbot des Datentransfers in die USA. Unabhängig davon speichern viele Unternehmen mit Stammsitz in den USA ihre Daten auf europäischen Servern. Zum Abgleich dieser Daten gibt es eigene entsprechende Datenschutzrichtlinien, basierend auf der europ. Gesetzgebung, die dann aber auch überprüft werden (dürfen). Das nennt sich Binding Corporate Rules und wird z.B. von eBay praktiziert.
Habe ich als europäischer User ein Vorteil von diesem Urteil?
Nicht sofort. Aber sicherlich wird sich der digitale Wettberwerb zugunsten des Users positiv entwickeln. Neue Angebote werden entstehen, die Angebotspalette wird breiter.
Wer hat denn jetzt ein Nachteil durch dieses Urteil?
Vom Urteil betroffen sein könnten vor allem mittelständische europäische Unternehmen, man schätzt etwa 5.000, die Teile ihrer Buchhaltung oder andere Dienste an Cloud-Dienste in die USA auslagern. Für sie dürfte es schwieriger werden. Hier wird es sicherlich in Zukunft mehr Barrieren geben, zahlreiche neue Zustimmungen müssen eingeholt werden.
Dazu ein Statement des Initiators Max Schrems nach der Verkündung des Urteils: „Das Urteil ist ein Meilenstein. Es stellt fest, dass Massenüberwachung unsere Grundrechte einschränkt und dass ein juristisches Vorgehen dagegen möglich sein muss.“