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Bild-Zeitung kostenlos? Ohne mich!

Bild-Zeitung CoverIn der Blogger-Szene ist endlich mal wieder der sprichwörtliche Teufel los. Und zwar geht es um einen Coup der Bild-Zeitung. Der verantwortliche Axel-Springer-Verlag plant, zum 60. Geburtstag der Tageszeitung, jedem deutschen Haushalt eine kostenlose Ausgabe des Blattes in den Briefkasten zu legen. Geschenkt. Und zwar am 23. Juni 2012. Ein Geschenk an etwa 41 Millionen deutsche Haushalte? Wie soll das gehen? Eine ganzseitige Anzeige in genau dieser Ausgabe soll angeblich bis zu vier Millionen Euro kosten, berichten zahlreiche Blogs. Halbseitige Anzeigen etwa 2,2 Millionen. Damit dürfte klar sein, dass diese Jubiläums-Ausgabe noch mehr Werbung enthält als eh schon. Natürlich rechnet der Verlag mit zahlreichen Haushalten, die sich diesem „Angebot“ entziehen wollen, also mit so genannten „Geschenk-Verweigerern“. Auch ich würde gerne auf ein kostenloses Exemplar des Blattes verzichten. Nicht nur weil ich als Journalist ein anderes Ethos vertrete. Doch so leicht ist die Verweigerung nicht, wie im Blog der Rechtsanwälte Lampmann, Behn, Rosenbaum zu lesen ist. Erst kürzlich hat nämlich das Oberlandesgericht Hamm, so berichten sie, (OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2011, Az. I-4 U 42/11) entschieden, dass der Aufkleber “Keine Werbung” nicht für kostenlose Zeitschriften und Anzeigenblätter gilt.

Hhmm. Was tun? Ich möchte auch nicht, dass die Zeitung mit mir Geld verdient. Ein Aufkleber auf den Briefkasten kleben? Obwohl bereits zahlreiche Vordrucke dafür im Internet kursieren, soll auch das nichts bringen. Der findige Kölner Rechtsanwalt Andreas Schwartmann hat herausgefunden, dass es dazu eine Entscheidung des Landgerichts Lüneburg (LG Lüneburg, Urteil vom 30.9.2011, Az. 4 S 44/11) gibt. Das LG hat im September 2011 entschieden, dass „das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.“ Gemäß der Rechtsprechung des Landgerichts Lüneburg ist dafür jedoch Voraussetzung, so die Anwälte Lampman, Behn und Rosenbaum weiter in ihrem Blog, dass man dem Springer-Verlag ausdrücklich mitteilt, dass man die Zusendung der Bildzeitung nicht wünscht. Ein Musterschreiben soll der Kollege Schwartmann dazu auch schon ins Internet gestellt haben. Ich bin mal gespannt, was da noch passiert. Droht dem Axel-Spinger-Verlag die größte Abmahn-Welle aller Zeiten?

4 Gedanken zu „Bild-Zeitung kostenlos? Ohne mich!

  1. Um an diesem Boykott teilnehmen zu können, sendet man also seine aktuelle Adresse an den Verlag, verbunden mit der „Bitte“, keinen Bild-Dung erhalten zu wollen. Und genau in diesem Vorgehen sehe ich die eigentliche Tücke: Der Springer-Verlag erhält dadurch ca. 41 Mio brandaktuelle Adressen und die sind für Werbefuzzis und Co. mehr als Gold wert. Also überlegt Euch den Boykott reiflich! Mein Vorschlag: Jede Seite vierteln und in der Toilette aufhängen => da ist die Bild am richtigen Ort!

  2. ich sammele in meinem Blog noch kreative Ideen wie die Verteilaktion in meinem Briefkasten gestoppt werden kann und ermuntere gerne alle Leser mitzumachen. Twitter vielleicht mit #nobild2me

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